AGB für Feierlichkeiten im Gutsausschank Hamm
AGB Gutsausschank Hamm
Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen sowie für damit in Zusammenhang stehenden Lieferungen und Leistungen im Gutsausschanks Hamm in Oestrich-Winkel. Wir bieten mit unserer weinkulturell gewachsenen Atmosphäre von mehr als 400 Jahren eine gepflegte, herrlich begrünte und einzigartige Kulisse für ihre Feier. Selbstverständlich werden wir Sie und Ihre Gäste an Ihrer besonderen Feier mit aller Aufmerksamkeit und Leidenschaft einer Winzerfamilie, allerbesten Bio-Weinen unseres Weingutes und feiner Rheingau Küche neu interpretiert - immer frisch, saisonal und bio- verwöhnen. Der Inhalt des Vertrages richtet sich ausschließlich nach unserer schriftlichen Bestätigung, basierend auf vorherigen Absprachen Ihrer Wünsche und folgenden Bedingungen:
- Vertragsabschluss
Die Reservierung von Raum und Flächen ist für beide Parteien verbindlich, sobald eine beidseitige Bestätigung vorliegt. Die in der Bestätigung aufgelisteten Leistungen & Konditionen sind vorrangig verbindlich. Weitere Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, haben nur Gültigkeit, wenn Sie schriftlich bestätigt sind. Die Überlassung von Räumen und Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Untervermietung ist nicht möglich. Sonderabsprachen, die zuvor schriftlich bestätigt wurden und den Rahmen dieser AGB überschreiten, können unsererseits nach Ankündigung zumutbar geändert werden (z.B. Dekoration am Tag vor der Veranstaltung kann nicht erfolgen, da eine kurzfristige Veranstaltung angenommen wurde).
- Anfallende Kosten
Es gelten die Kosten & Bedingungen Ihrer Bestätigung. Alle Angaben und Preise des Angebots gelten unter Vorbehalt von Preisanpassungen, aktualisierter Speisekarten sowie von saisonalen Angeboten und sonstigen nicht vorhersehbaren Umständen. Preisänderungen werden wir stets offen kommunizieren und Anpassungsmöglichkeiten anbieten. Alle Preise werden immer im Angebot differenziert aufgeführt, sollte eine Anpassung der Vergütung von mehr als fünfzehn Prozent angekündigt werden, ist der Kunde berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. In diesem Fall werden jedoch die Gebühren für die Stornierung der Feier gemäß nachfolgender Bestimmungen fällig:
- Stornierung, Um- und Abbestellungen
Eine feste Reservierung des Wunschtermins ist grundsätzlich nur mit einer Anzahlungspauschale gewährleistet. Diese richtet sich nach Umfang, Räumlichkeiten und der Gästezahl und wird bei der Abschlussrechnung verrechnet. Stornierung, Um- und Abbestellungen können durch den Kunden ausschließlich schriftlich vorgenommen werden.
Bis 8 Monate vor Veranstaltungstermin: Stornierung schriftlich möglich abzüglich 100€ für Vorgespräche & Angebote
8-6 Monate vor Veranstaltungstermin: Abschlagszahlung in Höhe von 25% des zu erwartenden Umsatzverlustes
6-3 Monate vor Veranstaltungstermin: Abschlagszahlung in Höhe von 50% des zu erwartenden Umsatzverlustes
Ab 12 Wochen vor Veranstaltungstermin: vollumfängliche Zahlung des zu erwartenden Umsatzes
Sollte der Raum noch weitervermietet werden können, so wird dies schadensmindernd angerechnet. Bei kurzfristigen Anfragen wird der Termin der Um- und Abbestellungsfrist durch uns neu festgelegt.
- Änderung der Teilnehmerzahl
Es gelten die Bedingungen Ihrer Bestätigung wann wir die genaue Teilnehmeranzahl benötigen. Wir tolerieren eine Reduzierung von 10% der Terminbestätigungsteilnehmeranzahl ohne Änderungen der Rahmenbedingungen. Änderungen darüber hinaus bedürfen einer schriftlichen Absprache, da eine Mindestteilnehmerzahl nicht unterschritten werden darf. Uns ist das Recht vorbehalten, bei einer Erhöhung der Personenzahl die Mehrkosten in Rechnung stellen zu dürfen.
- Zahlung
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Eine Aufrechnung durch den Veranstalter ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist ausschließlich nach Absprache möglich und wird mit einer Servicegebühr oder entgangenem Gewinn-Korkgeld berechnet. Restliche Speisen dürfen nach vorheriger Absprache mitgenommen werden. Hierfür müssen vom Kunden vor der Veranstaltung Behälter bereitgestellt werden, die dann nach dem Essen von der Küche befüllt werden. Die befüllten Behälter können bis spätestens am Folgetag abgeholt werden. Werden vorab keine Behälter bereitgestellt, kann keine Speisenmitnahme gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Speisen auf eigene Gefahr (Kühlkette/Hygiene) mit.
- Dekorationsmaterial
Die Verwendung von Dekorationsmaterial und ähnlichen Gegenständen, sowie der Aufbau von Veranstaltungstechnik bedürfen der vorherigen Absprache. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Vorbehaltlich einer anderen Absprache mit uns, muss das vom Kunden gestellte Material unverzüglich nach Ende der Veranstaltung wieder entfernt und abgeholt werden. Konfetti und Feuerwerkskörper sind ausnahmslos nicht erlaubt. Wunderkerzen sind nach Absprache räumlich gebunden zulässig. Bei starker Verschmutzung wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr fällig.
- Pflichten & Haftung des Kundens
Der Kunde haftet uns gegenüber auch für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern selbst bestellter Speisen und Getränke. Ein beschränktes Angebot muss der Kunde selbst an seine Gästen kommunizieren.
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Änderung des Namens, der Rechtsform, der Adresse, der Bankverbindung sowie etwaige Änderungen bezüglich der vertragsgegenständlichen Veranstaltung unverzüglich mitzuteilen. Die Anmeldung von Künstlerdarbietung bei der GEMA und bei der Künstlersozialkasse sowie die entsprechende Gebührenzahlung sind ausschließlich Verpflichtung des Kunden.
Der Kunde haftet für alle Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar des Weingut & Gutsausschank Hamms, die selbst, durch Lieferanten oder durch Teilnehmer beim Auf- und Abbau oder während der Veranstaltung verursacht werden, ohne Verschuldens-Nachweis.
Mitgebrachte Geschenke und Gegenstände des Kunden und seiner Gäste befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. auf den Außenanlagen. Wir übernehmen vorbehaltlich der Haftung nach §§ 701 ff. BGB für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch uns oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, in jedem Falle aber für indirekte und Folgeschäden, ausgeschlossen.
Mitgebrachte Dekoration und sonstige Gegenstände können auf Wunsch des Kunden nach Ende der Veranstaltung von unserem Servicepersonal zusammengeräumt werden. Für dabei beschädigte oder zerstörte Gegenstände wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Mitgebrachte Dekoration und sonstige Gegenstände sind am Tag nach der Veranstaltung zu abgesprochener Uhrzeit abzuholen. Unterlässt der Kunde dies, sehen wir uns berechtigt, die Gegenstände zu entsorgen und für die Entsorgung entstandene Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
- Ablauf der Veranstaltung
Die finale Bestätigung der Veranstaltung gilt als einzuhaltender Ablaufplan. Wir bitten zeitliche Abweichungen stets zu kommunizieren, wir halten uns ebenfalls an eine direkte und transparente Kommunikation bei abweichendem Zeitablauf. Das Ende der Veranstaltung wird vorab vom Kunden festgelegt und schriftlich bestätigt.
- Rücktritt
Wir behalten uns vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn uns die Erbringung der Leistung infolge höherer Gewalt, oder von Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände, Brand, Erkrankung, Pandemie, Arbeitskampfmaßnahmen, Energiemangel oder ähnliche Gründe unmöglich oder unzumutbar ist. Dies gilt auch, wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. In diesem Fall entfallen etwaige daraus entstehende Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Kunden.
Weiterhin sehen wir uns berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten
- wenn der Kunde bei Buchung der Veranstaltung falsche oder irreführende Angaben macht oder wesentliche Tatsachen verschweigt (wie etwa die Identität des Kunden oder seine Zahlungsfähigkeit),
- wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung oder Person des Kunden den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Herrschaftsbereich zuzurechnen ist,
- wenn ein Verstoß gegen das Unter- und Weitervermietungsverbot vorliegt,
- wenn der Zweck der Veranstaltung gesetzeswidrig ist
- Datenschutz
Die Daten des Kundens beziehungsweise dessen Vertreters werden gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung durch den Veranstalter als Verantwortlichen i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern nicht anders vereinbart.
- Schlussbestimmungen
Wir werden in jedem Zweifelsfall oder bei übler Nachrede durch unseren Anwalt vertreten.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise ungültig werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und der anderen Bestimmungen des Vertrages nicht.
- Gerichtsstand
Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Auftraggebers – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Rüdesheim am Rhein.
Stand 01.10.2023